Winterdienst: Wer haftet bei Glätteunfällen?
Ein vereister Gehweg, ein Sturz, eine Schadensersatzforderung: Glätteunfälle gehören zu den häufigsten Haftungsfällen für Immobilieneigentümer. Die gute Nachricht: Wer seine Pflichten kennt und die Ausführung sauber organisiert, trägt ein überschaubares Risiko. Die schlechte: „Ich wusste nicht, dass ich räumen muss“ schützt vor Gericht niemanden.
Verkehrssicherungspflicht: Wer ist verantwortlich?
Grundsätzlich ist die Gemeinde für öffentliche Wege zuständig – in der Praxis übertragen aber fast alle Städte und Gemeinden in Bayern und Hessen die Räum- und Streupflicht für Gehwege per Satzung auf die Anlieger, also die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Der Eigentümer wiederum kann die Pflicht weitergeben: per Mietvertrag an Mieter (was in Mehrfamilienhäusern regelmäßig zu Streit führt) oder per Vertrag an einen professionellen Winterdienst.
Wichtig: Übertragen heißt nicht abgeben. Auch wer einen Dienstleister beauftragt, behält eine Kontroll- und Überwachungspflicht. Deshalb zählt bei der Auswahl nicht nur der Preis, sondern vor allem die Frage, ob der Anbieter seine Einsätze nachweisbar dokumentiert.
Wann muss geräumt sein?
Die Details regelt die jeweilige Ortssatzung; üblich ist werktags ein geräumter und gestreuter Zustand ab etwa 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr, jeweils bis in den Abend. Bei anhaltendem Schneefall muss wiederholt geräumt werden – einmal morgens reicht dann nicht. Genau hier scheitern private Lösungen am häufigsten: Der Mieter im Erdgeschoss ist im Urlaub, der Hausmeister krank, und um 6:30 Uhr fällt Schnee.
So verlagern Sie das Risiko richtig
- Schriftlicher Winterdienst-Vertrag mit klar definierten Flächen, Zeiten und Leistungsumfang
- Anbieter mit Betriebshaftpflicht in ausreichender Höhe – im Schadensfall zählt genau diese Police
- Lückenlose Einsatzdokumentation je Einsatz (Datum, Uhrzeit, Fläche, Witterung)
- Vertretungssicherheit: Was passiert, wenn das Räumteam ausfällt?
Ein professioneller Anbieter erfüllt alle vier Punkte, ohne dass Sie nachfragen müssen. Wie ein sauberer Vertrag aussieht, haben wir im Beitrag zum Winterdienst-Vertrag zusammengefasst.
Everas übernimmt den Winterdienst mit dokumentierten Einsätzen in Schweinfurt, Würzburg, Nürnberg, Fulda und Aschaffenburg – Details auf der Seite Winterdienst. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ihr Angebot für die kommende Saison: unverbindlich anfragen – Antwort innerhalb von 24 Stunden.






