Verkehrssicherungspflicht: Gehweg, Parkplatz, Rampe
Beim Stichwort Verkehrssicherungspflicht denken die meisten an den Gehweg vor dem Haus. Tatsächlich reicht die Pflicht deutlich weiter: Wer ein Grundstück für andere öffnet – Kunden, Mieter, Lieferanten, Besucher –, muss alle Verkehrsflächen in einem sicheren Zustand halten. Ganzjährig, nicht nur im Winter.
Diese Flächen werden am häufigsten vergessen
- Kundenparkplätze und Stellplätze: Wer sie anbietet, muss sie sicher begehbar halten – inklusive der Laufwege zwischen den Fahrzeugreihen
- Zufahrten und Rampen: Gefälle plus Glätte oder Laub ist die klassische Unfallstelle; Tiefgaragenrampen brauchen besondere Aufmerksamkeit
- Nebeneingänge und Fluchtwege: auch der Weg zur Mülltonne, zum Fahrradständer, zum Hintereingang
- Außentreppen: Stufen mit Laub, Moos oder Eis – hier passieren die schwersten Stürze
- Beleuchtung: Sicherung heißt auch: Wege müssen in der dunklen Jahreszeit ausreichend beleuchtet sein
Ganzjahrespflicht, nicht Winterthema
Im Winter geht es um Schnee und Eis – im Rest des Jahres um nasses Laub, Moos und Algenbelag auf Wegen, lose Platten, Wildkraut in Fugen und Stolperkanten. Die Rechtsprechung erwartet regelmäßige Kontrolle und zeitnahe Beseitigung erkennbarer Gefahren. Ein dokumentierter Kontrollrhythmus – etwa im Rahmen eines Hausmeisterservice – ist dabei Gold wert: Er belegt, dass Sie Ihrer Pflicht systematisch nachkommen.
Verantwortung delegieren – richtig
Eigentümer können die Verkehrssicherung vertraglich auf einen Dienstleister übertragen; es verbleibt eine Auswahl- und Kontrollpflicht. Entscheidend ist ein Vertrag, der alle Flächen benennt, und ein Anbieter, der Kontrollen und Einsätze protokolliert. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Everas übernimmt die Flächenverantwortung ganzjährig – Hausmeisterservice mit Kontrollgängen, Außenpflege und Winterdienst aus einer Hand. Angebot anfordern.






