Praxisreinigung: Hygieneplan-Pflichten einfach erklärt
In Arztpraxen, MVZ und Therapieeinrichtungen ist Reinigung keine Geschmacksfrage, sondern Teil der Hygienekette. Grundlage ist der Hygieneplan, den jede Praxis führen muss – er legt fest, was wie oft womit gereinigt und desinfiziert wird. Für Praxisinhaber heißt das: Die Reinigungsfirma muss nicht nur putzen können, sondern nach Plan arbeiten und das belegen.
Was der Hygieneplan von der Reinigung verlangt
Der Hygieneplan – orientiert an den Empfehlungen von RKI und KRINKO – unterteilt die Praxis in Risikobereiche: Behandlungsräume und Flächen mit Patientenkontakt haben andere Anforderungen als Wartezimmer oder Verwaltung. Daraus ergeben sich je Bereich Reinigungs- und Desinfektionsintervalle, freigegebene Mittel mit Einwirkzeiten und klare Regeln für Reinigungstextilien und Farbsysteme, damit keine Keime zwischen Bereichen verschleppt werden.
Woran Sie eine praxistaugliche Reinigungsfirma erkennen
- Sie arbeitet nach Ihrem Hygieneplan – und hilft auf Wunsch, den Reinigungs- und Desinfektionsteil aktuell zu halten
- Geschultes, festes Personal: Wechselnde Kräfte ohne Einweisung sind in Praxen ein Risiko
- Dokumentation je Einsatz: Wer hat wann was gereinigt und desinfiziert? Bei Begehungen durch das Gesundheitsamt zählt der Nachweis
- Reinigung außerhalb der Sprechzeiten, diskret und zuverlässig
- VAH-gelistete Desinfektionsmittel und korrekte Dosierung
Der häufigste Fehler
Viele Praxen beauftragen eine günstige Büroreinigung und ergänzen die Desinfektion „intern nebenbei“. Das funktioniert bis zur ersten Begehung – oder bis zur ersten Beschwerde. Sauberer ist die klare Trennung: Das Praxisteam verantwortet die Aufbereitung von Medizinprodukten, der spezialisierte Dienstleister die Flächenreinigung und -desinfektion nach Plan, beides dokumentiert.
Everas reinigt Praxen und Gesundheitseinrichtungen nach Hygieneplan – mit festem Team und prüffähiger Dokumentation. Mehr im Branchenkonzept Gesundheitswesen oder direkt Angebot anfordern.






